Information für die Ausbildungsbetriebe - Tätigkeitsnachweise - werden nur noch digital anerkannt!

Wir möchten unbedingt noch einmal darauf hinweisen, dass die Tätigkeitsnachweise durch Ihre Auszubildenden seit August 2022 nur noch digital geführt werden sollen und der Gesellenprüfungsausschuss bei der Kontrolle der Nachweise vor der Zulassung zur Gesellenprüfung auch nur noch digital geführte Tätigkeitsnachweise anerkennt

Die Kenntnisnachweise sind ebenfalls digital zu führen. Hier im Besonderen die E-Journale, im autoFACHMANN digital steht hierzu in jedem Ausbildungsmonat ein E-Journal zur Verfügung.

Wir bitten Sie, als Ausbildungsbetrieb, nochmal darum Ihre Auszubildende/-n aufzufordern, die Nachweise digital zu führen und selbst auch nur noch digital geführte Nachweise zu akzeptieren und bei Richtigkeit freizugeben.

Sollten Sie oder Ihr/-e Auszubildende/-n Probleme bei der Nutzung des autoFACHMANN digital haben, stehen wir Ihnen bei Fragen selbstverständlich zur Verfügung. Des Weiteren gibt es vom Vogel Verlag sehr hilfreiche Webinar Aufzeichnungen, die den Umgang mit dem autoFACHMANN digital erläutern.

Link für Ausbilder: Hier geht’s zur Aufzeichnung des Webinars für Ausbilder und Lehrkräfte

Link für Auszubildende (kann gern auch an den/die Auszubildende/-n weitergegeben werden!): Hier geht`s zur Aufzeichnung des Webinars für Auszubildende