folgende Pressemeldung wurde uns zur Verfügung gestellt, diese möchten wir unseren Mitgliedern auf keinen Fall vorenthalten.
Die Höhe des Standgeldanspruches einer Kfz-Werkstatt ist auf den Restwert des Fahrzeugs begrenzt / Beschluss des OLG Koblenz vom 09.03.2016 (Az: 2 U 217/15).
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