Insbesondere bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung stellt sich für Fahrzeugeigentümer oftmals die Frage, ob eine anstehende Reparatur überhaupt noch wirtschaftlich sinnvoll ist. So auch in einem vom ZDK unterstützten Rechtsstreit, der in letzter Instanz leider auch vom BGH mit Urteil vom 14.09.2017 (Az. VII ZR 307/16) zu Lasten der Werkstatt entschieden wurde.
In seinem Urteil vom 08.03.2016 (Az. I-21 U 110/14) hat sich das OLG Düsseldorf mit den Folgen befasst, die die Biodieselbeimischung in Höhe von 7 % des Diesel-Kraftstoffs auf den Fahrzeugverkauf haben kann, wenn der Motor eines Dieselfahrzeugs nicht mit dem – inzwischen gängigen – B 7 Diesel-Kraftstoff kompatibel ist.
Wir möchten Sie heute über ein Urteil des OLG Hamm vom 16.05.2017 (Az. 28 U 101/16) informieren.