In den vergangenen Tagen ist es trotz der bisherigen Informationen zu weiteren zahlreichen Nachfragen gekommen, welche konkreten Auswirkungen genau die EnSikuMaV auf die Beleuchtung von und in Kfz-Unternehmen hat.
Nach dieser Verordnung wird der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ausdrücklich von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt.
Wie schon mit unserer Mitgliederinformation vom 12.08.2022 berichtet, ist das sog. „deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie“ mit zahlreichen Änderungen des Nachweisgesetzes (NachwG) am 01.08.2022 in Kraft getreten, was nun für einige zusätzliche Nachweispflichten beim Abschluss von neuen Arbeitsverträgen sorgt.
Mit dem EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie-Umsetzungsgesetz werden nun die im deutschen Nachweisgesetz bislang schon statuierten Pflichten des Arbeitgebers zur Information des jeweiligen Beschäftigten über die wesentlichen Arbeitsbedingungen erweitert und die Fristen für die Information an den Beschäftigten geändert