Die steuerfreie Corona-Prämie für Arbeitnehmer wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.
Bereits kurz nach Beginn der Pandemie hatte der Gesetzgeber einen befristeten erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen bzw. die entsprechenden Voraussetzungen herabgesetzt (z.B. Vorliegen eines lediglich 10 %-igen Arbeitsausfalls, kein Aufbau negativer Arbeitszeitsalden).
Hiermit möchten wir Sie noch einmal über Sachkundeschulungen für „Airbag“, „Klima“, „Hochvolt“ und Ölabscheider informieren.