Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Juli 2021 um 10 Cent je Stunde auf nunmehr 9,60 Euro. Dieser Mindestlohn gilt bis zum 31. Dezember 2021, bevor dann weitere Erhöhungsschritte folgen.
In einem aktuellen Urteil hat das Arbeitsgericht (ArbG) Köln zur Frage, ob einem Arbeitnehmer wegen der Weigerung eine Maske zu tragen, sinngemäß folgende, interessante Entscheidung getroffen:
Das für die Prüfung der Umweltbonus-Anträge zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Anpassung des Abwicklungsprozesses vorgenommen: